Harmonisierung der Finanzbuchhaltung

Für die öffentliche Hand gibt es harmonisierte Vorschriften bezüglich der Buchlegung. Damit soll es interessierten Bürgern möglich sein, die Kosten der Körperschaften und Gemeinden einigermassen miteinander vergleichen zu können. Bereits 1981 war das sogenannte „NRM“, das „Neue Rechnungsmodell“ im Thurgau eingeführt worden. Es wurde auch als „Harmonisiertes Rechnungsmodell“ (HRM) bezeichnet.

Bis 2007 war in Märstetten die Einführung des harmonisierten Rechnungsmodells nur teilweise umgesetzt worden, was es verunmöglicht, die statistischen Finanzdaten vor 2007 vergleichen zu können. Diese fehlen deshalb in der Datenbank der Dienstelle für Statistik des Kantons Thurgau weitgehend.

Für die Budgetierung des Jahres 2008 wurde deshalb im Sommer 2007 die etappierte Anpassung des Märstetter Kontenplans an die kantonalen Vorgaben in Angriff genommen und konnte 2010 abgeschlossen werden. Die bisherige Verbuchungspraxis musste ebenfalls massiv korrigiert werden, da unzulässige Quersubventionen von und zu den Gemeindewerken üblich waren.