Kostentransparenz beim Abfallwesen

Das Abfallgesetz schreibt vor, dass die Entsorgung von Abfällen kostendeckend organisiert werden muss. Der Entscheid der Märstetter Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, weiterhin nicht-kostendeckende Gebühren für die beliebte Grün- und Häckseltour zu erheben, verursachte deshalb in der Abfallrechnung der Gemeinde einen ansehnlichen Aufwandüberschuss.

Bei genauerer Betrachtung des (buchhalterischen) Problems stellte sich die Frage, was den nun eigentlich „Abfall“ im Sinne des Gesetzes sei. Ganz speziell fragte ich mich, ob rezyklierbare Materialien wie Rasenschnitt, Laub, Grünabfälle, Äste und auch Altpapier (Sammlungen der Schüler und Vereine) ebenfalls als Abfall zu betrachten seien, da diese ja nicht der Verbrennung zugeführt werden.

Kurzentschlossen beantragte ich dem Gemeindrat, die Verarbeitung der genannten Stoffe, welche entweder der Kompostierung oder der Wiederverwertung zugeführt werden, nicht mehr als „Entsorgungskosten“, sondern als „Umwelt-/Klimaschutzmassnahme“ zu klassieren.

Seither sind zwar die Kosten nicht gesunken, aber die „Abfallrechnung“ ist ausgeglichen und verbucht nur noch für „echten“ Abfall, der entsorgt werden muss. Das Wiederverwenden von Altpapier und das Kompostieren von Grüngut ist effektiver und tatsächlicher Umweltschutz und hat nichts mit Abfallentsorgung zu tun. Punkt!